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Transparenz im Kreis Gütersloh: Landrat legt Nebentätigkeiten offen
Gütersloh, 23. Februar 2024
Mit einer Vorlage für die Kreistagssitzung am 4. März 2024 hat der Landrat seine 2023 ausgeübten Gremientätigkeiten und Nebentätigkeiten samt Vergütungen veröffentlicht.
Die überwiegende Zahl dieser Tätigkeiten übt er unentgeltlich aus beziehungsweise vertritt dort die Interessen des Kreises. Für einige Tätigkeiten werden #Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgelder gewährt. Die von ihm im vergangenen Jahr erzielten und zu versteuernden Einnahmen betrugen rund 75.000 Euro brutto. Davon wurden 3.000 Euro an den Kreis abgeführt.
Obwohl es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Veröffentlichung der Nebentätigkeiten und der daraus erzielten Einnahmen vorschreibt, werden diese wie in den vergangenen Jahren offengelegt.