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Klinikum Gütersloh: Sozialrecht für Krebspatienten – Anträge für Reha und Schwerbehinderung, 7. März 2024Zoom Button

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Klinikum Gütersloh: Sozialrecht für Krebspatienten – Anträge für Reha und Schwerbehinderung, 7. März 2024

#Klinikum #Gütersloh: Sozialrecht für #Krebspatienten – Anträge für Reha und Schwerbehinderung, 7. März 2024

Gütersloh, 28. Februar 2024

Bei einer onkologischen Erkrankung haben Patienten Ansprüche auf unterschiedliche Formen der Unterstützung. Christina Schoster leitet den Sozialdienst im »Klinikum Gütersloh« und gibt in ihrem Vortrag Informationen zum Anschlussheilverfahren, zur #Reha und einer Schwerbehinderung. In dem Vortrag wird außerdem auf das Antragsverfahren eingegangen und die Vorteile eines Schwerbehindertenausweises.

Schwerbehindertenausweis

Ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen ist ein bundeseinheitlicher Nachweis in Deutschland über den Status als schwerbehinderte Person, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale. Diese Merkmale sind Voraussetzung für die Nutzung von Rechten und Nachteilsausgleichen. Die Ausstellung erfolgt auf Antrag durch das Versorgungsamt oder eine andere nach Landesrecht zuständige Behörde. Die genaue Gestaltung des Ausweises ist in der #Schwerbehindertenausweisverordnung festgelegt.

Der Ausweis wird ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GDB) von mindestens 50 ausgestellt. Schon ab einem GDB von 20 gewährt das deutsche Einkommensteuergesetz einen Behindertenpauschbetrag, der es behinderten Menschen ermöglicht, steuerliche Vorteile für Mehraufwendungen aufgrund ihrer Behinderung geltend zu machen.

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für die Nutzung von Leistungen und Hilfen, die schwerbehinderten Menschen gemäß dem 3. Teil des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch oder anderen Vorschriften zustehen. Dies umfasst arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Vergünstigungen und unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.

Die ausstellende Behörde, wie das Versorgungsamt, vermerkt auf dem Ausweis den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeitsdauer (sofern nicht »unbefristet gültig«) und weitere gesundheitliche Merkmale in Form von Merkzeichen. Diese Merkzeichen beeinflussen beispielsweise die Möglichkeit der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen #Verkehr.

Die Grundfarbe des Ausweises ist grün, und er weist einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn bestimmte Merkzeichen vorhanden sind. Der orangefarbene Aufdruck ermöglicht zusätzliche Vorteile wie die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit bestimmten Merkzeichen können zwischen Freifahrten und einer Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer wählen.

Der Schwerbehindertenausweis bietet steuerliche Vorteile, wenn das begünstigte Fahrzeug auf den Namen der schwerbehinderten Person zugelassen ist. Die Beantragung von Wertmarken, Steuerermäßigung oder -befreiung erfolgt bei der Kraftfahrzeugsteuerstelle des zuständigen Hauptzollamts oder örtlichen Zollämtern.

Es gibt auch eine Freifahrten-Wertmarke, für die eine Zuzahlung erforderlich ist, es sei denn, bestimmte Merkzeichen sind vorhanden. Leistungsempfänger nach verschiedenen Sozialgesetzen oder Gesetzen zur Versorgung und Entschädigung können von der Zuzahlung befreit sein.

Bei einem nicht gestrichenen Merkzeichen »B« (Begleitperson) auf der Vorderseite des Ausweises (nur bei grün/orangem Ausweis) kann eine Begleitperson ebenfalls kostenlos im gesamten Personenverkehr mitfahren, unabhängig von erworbener Wertmarke oder Inanspruchnahme der #Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.

7. März 2024, 17.30 Uhr, Klinikum Gütersloh, Reckenberger Straße 19, Veranstaltungssaal

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