Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Wann erlischt eine Einwilligung zum Versand von Newslettern?Zoom Button

Foto: Brett Jordan, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wann erlischt eine Einwilligung zum Versand von Newslettern?

Wann erlischt eine Einwilligung zum Versand von Newslettern?

Wuppertal, 8. März 2024

Das #Newsletter #Marketing ist eine wichtige Methode, um Kunden zu erreichen und langfristige Bindungen aufzubauen. Diese Marketing Weisheit hat sich inzwischen von Einzelhandelsunternehmen über zahlreiche B2B Betriebe bis zu staatlichen Institutionen herumgesprochen. Hierbei gilt natürlich auch der Datenschutz: So hat sich die Erkenntnis, dass es einer Einwilligung bedarf, um Newsletter zu versenden, natürlich schon verbreitet. Doch: Wie lange bleibt die Einwilligung bestehen? Wie lange muss ich diese aufbewahren? Welche #Löschfristen sind im Newsletter Marketing zu beachten? »Sollten Newsletter verschickt werden oder ist ein Newsletter Marketing geplant, ist eine frühzeitige Beschäftigung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen absolut hilfreich. Andernfalls kann schnell aus einem Kundenbindungsinstrument und Umsatzsteigerungsinstrument das genaue Gegenteil werden«, erklärt der erfahrene Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein. Ein Blick in ergangene Urteile hilft, die richtigen Schlüsse für das eigene Newsletter Marketing zu ziehen.

Was führt die #Datenschutzgrundverordnung (#DSGVO) zu Löschfristen im Zusammenhang mit Newslettern zu Marketingzwecken aus? Antwort: Zur Übersendung von Newslettern muss dem Versender eine Einwilligung der empfangenden Person zwar in jedem Fall vorliegen, aber eine zeitliche Befristung sieht die DSGVO nicht vor. Die Einwilligung gilt also zunächst zeitlich unbegrenzt, solange sie nicht widerrufen wird. 

Das höchste deutsche Gericht, der #Bundesgerichtshof (BGH), hat sich bereits mit der Thematik Zeitablauf von Einwilligungen beschäftigt. Für den BGH besteht ein Zeitablauf von Einwilligungen nicht, allerdings kann ein solcher Zeitablauf an einen konkreten Sachverhalt geknüpft werden.

Das Amtsgericht München hat in einem gefällten Urteil nun für Recht erkannt, dass eine gegebene Einwilligung nach vier Jahren erlischt. In dem Einzelfall war die Person in einen Golf Club eingetreten, hatte die Einwilligung erteilt und dann 4 Jahre lang keinen Newsletter erhalten. Erst nach 4 Jahren gab es dann einen Eingang im E Mail Postfach, der dann auch noch in Teilen eine gewerbliche Werbung enthielt. Das Gericht gibt in der Urteilsbegründung unumwunden zu: »Ob und ab wann eine ursprünglich erteilte Einwilligung nicht mehr wirksam ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und bisher nicht abschließend geklärt.« Allerdings stellt es ebenso klar fest, dass die Zusendung der E Mail ohne Einverständnis des Klägers erfolgte, weil die ursprünglich erteilte Einwilligung angesichts der Umstände des Einzelfalls infolge des Zeitablaufs nicht mehr wirksam war.

Resümee: Die DSGVO sieht keinen zeitlichen Ablauf einer erteilten Einwilligung vor. Auch nach der Rechtsprechung des BGH erlöschen einmal erteilte Einwilligungen nicht nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums. Im Einzelfall können aber bestimmte Umstände zum Erlöschen der Einwilligung führen. So sollte man also vor der Nutzung einer lange nicht genutzten Mail Datenbank prüfen, ob die zugrunde liegenden Einwilligungen noch wirksam sind. »Auch wenn es aus Sicht des Marketings schmerzlich sein kann, eine Datenbasis nicht mehr nutzen zu können, doch zeigt das Urteil auch, dass der #Schaden der Nutzung höher sein kann als der bei einer Nicht Nutzung,« gibt der mehrfach bestellte Datenschutzbeauftragte Dr. Voßbein zu Bedenken.

Wenn ein Unternehmen eine Einwilligung für Newsletter Marketing vorliegen hat, sollte sich das Unternehmen auch regelmäßig per Newsletter bei der Person melden. »Aber dies ist schließlich nicht aus nur Datenschutzgründen, sondern auch aus Marketingzwecken sinnvoll«, empfiehlt UIMC Geschäftsführer Voßbein eine durchdachte Newsletter Marketingstrategie.

UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG

»Wir sind eine mittelständische Unternehmensberatung mit den Kerngebieten Datenschutz und Informationssicherheit. Im Jahr 1997 gegründet, gehören wir im Datenschutz zu den Marktführern und bieten als Vollsortimenter von einzelnen Tools bis hin zum Komplett Outsourcing in Form einer externen Datenschutzbeauftragung sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten der Analyse, Beratung, Umsetzung und Schulung an«, mehr

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031