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#Verbraucherzentrale #NRW: #Solarpaket vereinfacht Anmeldung von Steckersolargeräten
Düsseldorf, 17. Mai 2024
Nachdem Vereinfachungen für #Photovoltaik #Anlagen und #Steckersolarseräte lange angekündigt waren, ist das #Solarpaket der Bundesregierung nun beschlossen worden und die Änderungen gelten ab sofort. »Damit profitieren alle, die sich für ein Steckersolargerät interessieren, von einem vereinfachten Anmeldeprozess und Inbetriebnahmeprozess«, sagt Sören Demandt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. »Die Nutzung von #Solarenergie wird durch das Solarpaket für viele nun unbürokratischer.« Die kleinen Mini Solaranlagen, auch #Balkonkraftwerke genannt, ermöglichen einen einfachen Einstieg in die eigene Stromerzeugung – auch ohne eigenes Dach, zum Beispiel in Mietwohnungen. Wie die Neuerungen zu Steckersolar Geräten im Solarpaket aussehen und was dabei zu beachten ist, hat die Verbraucherzentrale NRW in 4 Punkten zusammengestellt.
Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt
Die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt komplett. Damit reduziert sich der Anmeldeprozess auf die Meldung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der jeweilige Netzbetreiber wird dann im Hintergrund automatisch über das Steckersolargerät in Kenntnis gesetzt.
Vereinfachte Online Anmeldung im Marktstammdatenregister
Der Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurde vereinfacht und beschränkt sich nun auf 5 Angaben: Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer. Wer diese Angaben bereitliegen hat, kann die Meldung per Onlineformular selbst vornehmen oder vornehmen lassen.
Zählertausch vor Inbetriebnahme nicht mehr verpflichtend
Ein Zählertausch muss vor der Inbetriebnahme des Geräts nicht mehr abgewartet werden – selbst, wenn ein analoger Zähler verbaut ist, der rückwärts laufen könnte. Diese vorübergehende Duldung ermöglicht das unmittelbare Einstecken des Gerätes nach der #Installation, unabhängig davon, welcher #Stromzähler verbaut ist. Der Netzbetreiber entscheidet, ob und wann ein Tausch des Zählers stattfindet – für den er zudem keine Kosten in Rechnung stellen darf.
Steckersolar Geräte erstmals gesetzlich definiert
Steckersolargeräte tauchen nun erstmals als eigene Anlagenkategorie im Gesetz auf. Geräte bis 800 Watt Wechselrichter und 2.000 Watt Modulleistung profitieren nun von den gesetzlichen Vereinfachungen. Damit besteht aktuell noch ein Anpassungsbedarf einiger Elektronormen, deren Überarbeitung derzeit geschieht.
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