Klingelbrink: Welche Regeln braucht ein historischer Stadtkern um schön und lebendig zu bleiben? Stört oder hilft Werbung? Fragen, die der Stadtspaziergang zur Gestaltungssatzung klären kann., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Rheda Wiedenbrück: Wie soll unsere Stadt aussehen? Öffentlicher Stadtspaziergang zum Thema Gestaltungssatzung, 7. Juni 2024
Rheda Wiedenbrück, 31. Mai 2024
Die Stadt #Rheda #Wiedenbrück lädt herzlich zu einem öffentlichen Stadtspaziergang zum Thema Gestaltungssatzung am Freitag, 7. Juni 2024, ein. Ab 17.30 Uhr besteht die Möglichkeit, auf einem gemeinsamen Rundgang mit Verwaltung und Planern die gestalterischen Stärken und Schwächen im #Ortskern zu diskutieren. Der gemeinsame Treffpunkt ist in der Guten Stube des historischen Rathauses, wo eine kurze inhaltliche Einführung stattfinden wird. Die Veranstaltung endet voraussichtlich gegen 20 Uhr.
Anlass für den Stadtspaziergang ist die Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern Wiedenbrück, um die alte Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1991 zu erneuern. Ziel der Satzung ist der Erhalt von gestalterischen Qualitäten von Wiedenbrück und die Vermeidung stadtbildschädigender Entwicklungen.
Ein attraktives Stadtbild ist ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen #Einzelhandel und die #Gastronomie. Die vergangenen Jahre zeigen, dass sich insbesondere die Regelungen zu Schaufenstern und Werbeanlagen bewährt und zu einem Stadtbild mit hoher Qualität geführt haben.
Um auch in Zukunft das Stadtbild zu wahren und im Wettbewerb der Kommunen besstehen zu können, gilt es den Gebäudebestand des Ortskerns durch aktive Einbindung privater Akteure zu sichern und aufzuwerten. Für die dafür notwendigen Aufwertungsmaßnahmen sind gestalterische Leitlinien sinnvoll und wichtig. Sie sollen die attraktive Weiterentwicklung des Ortskerns Wiedenbrück unterstützen und einzelne im Laufe der Jahre entstandene gestalterische Defizite abbauen.
Die Zielgruppen der Gestaltungssatzung sind private Bauherren, Eigentümer und Gewerbetreibende. Die Satzung soll unter anderem Vorgaben zum Umgang mit Werbeanlagen an Gebäuden, Fassadengestaltung und Gestaltung von Schaufensterzonen enthalten. Zusätzlich werden weitere Empfehlung ohne bindenden Charakter erarbeitet.
Die gesammelten Ergebnisse des Stadtspaziergangs fließen in die weitere Erarbeitung der Satzung ein. Im November wird voraussichtlich ein Entwurf der Gestaltungssatzung vorliegen, der Interessierten in einer zweiten öffentlichen Veranstaltung vorgestellt wird.
Für weitere Informationen und Fragen steht Dr. Kerstin Dengler zur Verfügung, E Mail kerstin.dengler@rh-wd.de, Telefon +495242963391.
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