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Kindesmissbrauch auf #Social #Media: #Polizei nutzt effektive Ermittlungsmethode bislang kaum
Funk, 13. Juni 2024
Nach Recherchen des Funk Formats »STRG_F« setzen deutsche Ermittlungsbehörden die Methode der sogenannten »#Scheinkindoperationen« selten ein, um auf Social Media aktiv gegen Cybergrooming und Kindesmissbrauch vorzugehen. Eine Abfrage aller Bundesländer ergab: Nur in Baden Württemberg und Hessen führen die Behörden anlassunabhängig »Scheinkindoperationen« durch. Bei der Methode geben sich erwachsene Ermittler im Internet als Kinder aus, um Pädokriminelle zu überführen. Im Jahr 2020 wurde die Gesetzgebung hierfür verschärft, sodass sich Täter:innen auch strafbar machen, wenn sie vermeintliche Kinder im Netz kontaktieren und belästigen, die eigentlich Erwachsene sind. Professor Dr. Thomas Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Polizeihochschule Brandenburg, wünscht sich einen vermehrten Einsatz der Methode: »Die Aufklärungsquote ist hoch, die liegt bei über 80 Prozent.« Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2023 durch «Scheinkindoperationen« 164 Tatverdächtige ermittelt.
Undercover Recherchen von »#STRG_F« auf der #App #Likee zeigen, dass mit der Methode schnell Täter ermittelt werden könnten. Likee ist als Plattform ähnlich wie »#TikTok« konzipiert. Allein im #Google #Playstore wurde sie mehr als 500 Millionen Mal heruntergeladen. Durch einschlägige Missbrauchsurteile ist deutschen Ermittlungsbehörden bekannt, dass dort Pädokriminelle gezielt nach Opfern suchen. Drei Tage lang haben sich Journalistinnen von »STRG_F« als #Kinder ausgegeben und konnten mehrere sogenannte #Cybergroomer, also Personen, die gezielt sexuelle Kontakte mit Kindern über das Internet anbahnen, identifizieren. Die vermeintlichen 12 und 13 jährigen #Mädchen wurden Ziel von Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt und dazu aufgefordert, sogenannte Kinderpornografie zu erstellen und zu versenden.
Im #Interview mit »STRG_F« sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser: »Es ist eine widerliche Form der Kriminalität. Es hat leider rasant zugenommen« und kündigte an, der Frage nachzugehen, »warum solche Apps nicht verboten werden«. Die dafür zuständige Landesanstalt für Medien #Nordrhein #Westfalen schreibt dazu auf Anfrage: »Eine Sperrung ganzer Angebote sind Eskalationsstufen, die wir ergreifen, wenn alle anderen Maßnahmen zur Löschung eines Inhaltes ohne Erfolg sind«. Das bedeutet: Zunächst will man sich dafür einsetzen, dass die Inhalte gelöscht und die Urheber:innen strafrechtlich verfolgt werden. Man habe die App »ab sofort unter Beobachtung genommen«.
Die Recherche der Journalistinnen zeigt außerdem, dass sich auf der App ein regelrechter Markt für sogenannte Kinderpornografie entwickelt hat: Kindern wurde Geld und Spieleguthaben angeboten, wenn sie sich nackt zeigen oder anderen Missbrauchshandlungen zustimmen. Derartige Inhalte sind nach Recherchen von »STRG_F« auch in #Darknet Foren abgeflossen.
Likee selbst teilt auf »STRG_F« Anfrage mit, man werde Maßnahmen ergreifen, um Kinder auf der App zu schützen. Inzwischen sind unter anderem einige Hashtags auf der App eingeschränkt bzw. gesperrt. »STRG_F« konnte auf der App dennoch weiter Grooming Versuche nachvollziehen.
Nach einer Anfrage von »STRG_F« nimmt #Apple Likee aus dem App #Store und teilt mit, die App verstoße gegen die Richtlinien. Im Google Playstore ist sie weiterhin verfügbar. Gegen einen Likee Nutzer wird infolge der »STRG_F« Recherchen inzwischen ermittelt.
Die Recherche mit dem Titel »Pädokriminelle im Stream: So sicher fühlen sich Täter« ist auf dem »YouTube« Kanal von »STRG_F« und online abrufbar.