Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Vorrang für Barrierefreiheit – Eigentümergemeinschaften müssen im Zweifel zustimmenZoom Button

Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Vorrang für Barrierefreiheit – Eigentümergemeinschaften müssen im Zweifel zustimmen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (#LBS): Vorrang für Barrierefreiheit – Eigentümergemeinschaften müssen im Zweifel zustimmen

Berlin, 1. Juli 2024

Mitglieder von #Eigentümergemeinschaften haben in der Regel einen Anspruch auf den Einbau behindertengerechter Vorrichtungen auf den Gemeinschaftsflächen. Dabei kommt es nicht auf die individuelle Betroffenheit des Antragstellers an. Das wurde nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in 2 Grundsatzurteilen festgestellt (#Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 244/22, V ZR 33/23).

Der Fall

#Eigentümer im #Hinterhaus eines #Jugendstil Gebäudes wollten auf eigene Kosten einen Außenaufzug anbauen lassen, da das vorhandene Treppenhaus keinen behindertengerechten Zugang gewährte. Ein anderer Eigentümer, der im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses wohnte, plante hingegen, mit einer Rampe, dem Einbau einer Türe und einer Aufschüttung, einen behindertengerechten Zugang zu seiner Gartenparzelle zu ermöglichen. In beiden Fällen musste in letzter Instanz der Bundesgerichtshof eine abschließende Entscheidung treffen.

Das Urteil

So lange keine grundlegende Umgestaltung angestrebt werde, die eine unbillige Benachteiligung der anderen Eigentümer darstelle, sollten Umbaumaßnahmen zu Gunsten körperlich eingeschränkter Menschen erleichtert werden. Das stellte der #BGH mit Blick auf die Gesetzeslage fest. In beiden vorgetragenen Fällen lägen keine atypischen Veränderungen am jeweiligen Gemeinschaftseigentum vor, weswegen die Genehmigung zu erteilen sei.

Content bei Gütsel Online …

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V., mehr …
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
Telefon +494930202250
Telefax +49493020225250
E-Mail info@dsgv.de
www.dsgv.de

Externer Inhalt, Location Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V.

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 

Fatal error: Uncaught TypeError: mysqli_num_rows(): Argument #1 ($result) must be of type mysqli_result, bool given in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc:249 Stack trace: #0 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc(249): mysqli_num_rows(false) #1 /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/index.php(986): include('/pages/75/c9/d0...') #2 {main} thrown in /pages/75/c9/d0016151/home/htdocs/domain-auf-schluer/include/content-browser.inc on line 249