Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen: »NetCologne« und #LEG #Wohnen #NRW zwingen Kabelverträge aufZoom Button

Foto: Verbraucherzentrale NRW, Adpic, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen: »NetCologne« und #LEG #Wohnen #NRW zwingen Kabelverträge auf

#Verbraucherzentrale #Nordrhein #Westfalen: »NetCologne« und #LEG #Wohnen #NRW zwingen Kabelverträge auf

  • Verträge für Kabel TV können nicht ohne Zustimmung geschlossen werden
  • LEG und »#NetCologne« wollen Kabel TV Anschluss ohne wirksamen Vertragsschluss mit Mietern abrechnen
  • Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Gebühren für den Kabel TV Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten umgelegt werden.
  • Mieter haben die Wahl, ob sie einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen oder auf Alternativen wie etwa Streamingdienste oder Antennen TV umsteigen

Düsseldorf, 12. Juli 2024

Die Verbraucherzentrale NRW hat die LEG Wohnen NRW GmbH und die »NetCologne« Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. In Rundschreiben informieren die Wohnungsgesellschaft und der Telekommunikationsanbieter Mieter über das Ende des Nebenkostenprivilegs und weisen darauf hin, dass sie automatisch einen TV Einzelnutzungsvertrag erhalten würden. Verbraucher könnten sich »bequem zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen«, heißt es im Schreiben der LEG. Und »NetCologne« betont: »Sie müssen sich also um nichts kümmern«. »Was nach einem kundenfreundlichen Service klingt, ist in Wahrheit ein untergeschobener Vertrag«, kritisiert Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. »Verbraucher haben mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs die Wahl, ob und wie sie TV Angebote nutzen möchten. Ohne ihre aktive Zustimmung können #Kabel #Verträge nicht einfach fortgeführt werden.«

Vertragsabschluss widersprechen

Die abgemahnten Unternehmen haben nun die Möglichkeit, eine Unterlassungserklärung innerhalb der Frist abzugeben und das nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrige Verhalten einzustellen. Wer ein entsprechendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einverstanden ist, sollte den Anbieter oder #Vermieter kontaktieren und dem Vertragsabschluss widersprechen. Da nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW kein wirksamer Vertragsabschluss vorliegt, entsteht keine Zahlungsverpflichtung für Betroffene. Sollte aufgrund eines noch bestehenden Lastschriftmandates Geld abgebucht werden, können Betroffene es zurückbuchen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Alternativen zum Kabel TV

Alternativen zum Kabelanschluss sind zum Beispiel online #Streamingdienste, die lediglich einen Internetzugang voraussetzen, oder ein Satelliten und Antennen Anschluss. Bei den Optionen #Antenne und #Satellit sollte jedoch zuerst geprüft werden, ob dies im Gebäude vorhanden oder die Installation erlaubt und möglich ist.

Kabelanschluss weiterhin nutzen

Möchten Verbraucher den Kabelanschluss behalten, müssen sie einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen. Ein Wechsel des Anbieters ist in der Regel nicht möglich, da die Netzbetreiber festgelegte Gebiete haben und oftmals nur ein Anbieter für ein Gebäude zuständig ist.

Hintergrund: Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Durch das so genannte #Nebenkostenprivileg konnten die Kosten für TV Kabelanschlüsse von den Eigentümern über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, unabhängig davon, ob der Anschluss genutzt wurde oder nicht. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten nicht mehr umgelegt werden und die Verbraucher haben die freie Wahl, welchen Weg sie zum TV Empfang nutzen möchten. Wer weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchte, muss einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen. Wer das TV Signal auf anderem Weg empfängt oder den Kabelanschluss nur für #Internet und #Telefon nutzt, benötigt keinen Vertrag und kann durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs monatliche Kosten sparen.

Weitere Informationen

Content bei Gütsel Online …

Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh, mehr …
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw

Externer Inhalt, Location Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh

Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP Adresse an Google gesendet, Cookies gesetzt und personenbezogene Daten zu Google übertragen und dort verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
Oktober 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30