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AOK Bundesverband: Reimann zum Notfallgesetz – guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mitbedenken

#AOK #Bundesverband: Reimann zum Notfallgesetz – guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mitbedenken

Berlin, 17. Juli 2024

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt zum #Notfallgesetz (»NotfallG«) …

»Es ist sinnvoll und richtig, dass die ›Ampel‹ das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung. Gleichzeitig begegnet sie Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar ist.

Die wichtigsten Hebel dafür sind die neuen Akutleitstellen sowie die vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern.

Damit Patientinnen und Patienten künftig einen strukturierten und geregelten Zugang in #Akutfällen und #Notfällen erhalten, darf die Reform außerdem nicht losgelöst von den weiteren Reformgesetzen betrachtet werden. Vor allem die #Krankenhausreform (KHVVG) ist hier entscheidend, damit die Ambulantisierung auch gelingt.

Auch die ambulante Versorgung muss fitgemacht werden für die Aufgabenwahrnehmung in der Akutversorgung. Deshalb müssen knappe Personalressourcen sinnvoll eingesetzt, die Versorgungsaufträge verbindlich definiert und strikt am Bedarf ausgerichtet werden. Die im Gesundes Herz Gesetz gleichzeitig vorgesehene Ausweitung von medizinisch fragwürdigen Checkup Untersuchungen und Disease Management Programmen geht dagegen in die völlig falsche Richtung.

Zudem ist der #Rettungsdienst im vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend mit bedacht. Die angekündigte Ergänzung, welche die #Rettungsstellen reformiert und auch konzeptionell in die Reform einbindet, muss jetzt zügig folgen.«

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www.aok.de

 
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