Rauchverbot in Zügen, Inkrafttreten des RauchverbotsZoom Button

Markus Lindblad. Foto: »VapeGlobe«, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Rauchverbot in Zügen, Inkrafttreten des Rauchverbots

Rauchverbot in Zügen, Inkrafttreten des Rauchverbots

  • Markus Lindblad, Deutschlandsprecher des Onlinehändlers »VapeGlobe«, zum Rauchverbot in Zügen

Hamburg, 17. Juli 2024

Das allgemeine #Rauchverbot in #Zügen wurde am 1. Januar 2007 eingeführt. Dieses Verbot gilt für alle Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn AG und anderer Bahngesellschaften im Schienenpersonenverkehr. Für den Regionalverkehr wurde das Rauchverbot am 1. Januar 2008 verpflichtend. Dies war Teil der »Verordnung über den Schutz von Nichtrauchern in bestimmten Öffentlichen Bereichen« (»Nichtraucherschutzverordnung«), die in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wurde.

Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Rauchverbot in Zügen kann eine Strafe verhängt werden, die in der Regel von der jeweiligen Bahngesellschaft geahndet wird. Die Strafen können #Bußgelder von bis zu 50 Euro betragen. Zudem können zusätzliche Kosten entstehen, wenn durch den Verstoß Reinigungskosten verursacht werden.

Rauchverbot in Flugzeugen, Inkrafttreten des Rauchverbots

Das Rauchverbot in Flugzeugen wurde in der »Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung im #Luftverkehr« geregelt. In Deutschland wurde das Verbot durch das »Gesetz zur Regelung des Rauchverbots in Flugzeugen« am 1. Juli 1996 eingeführt. Seitdem ist das Rauchen in allen Passagierflugzeugen verboten.

Strafen bei Verstößen

Strafen für das Rauchen in Flugzeugen können von der Fluggesellschaft verhängt werden und können je nach Airline unterschiedlich sein. Generell können Bußgelder von 100 bis 1.000 Euro verhängt werden. In schwerwiegenden Fällen können die Strafen auch höher ausfallen oder es können zusätzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Verfassen eines Berichts an die Luftfahrtbehörde, drohen.

Rauchverbot auf Schulhöfen, Inkrafttreten des Rauchverbots

Das Rauchverbot auf Schulhöfen ist in den einzelnen Bundesländern geregelt und wurde in den meisten Bundesländern schrittweise seit den 2000er Jahren eingeführt. In einigen Bundesländern gibt es seit 2004 umfassende Regelungen, die Rauchen auf Schulhöfen verbieten. Diese Regelungen sind Teil der »Rauchverbot in Schulen« Verordnungen, die auf Landesebene erlassen wurden. Das Rauchverbot in Schulen wurde in #NRW mit dem Rauchverbotgesetz vom 1. August 2008 eingeführt. Seitdem ist das Rauchen in Schulen generell verboten. Dieses Gesetz regelt nicht nur das Rauchverbot in Schulen, sondern auch in anderen öffentlichen Einrichtungen.

Strafen bei Verstößen

Die Strafen für Verstöße gegen das Rauchverbot auf #Schulhöfen können von den Schulen selbst oder von den zuständigen Schulbehörden verhängt werden. Die Bußgelder können 10 bis 50 Euro betragen. In einigen Fällen können auch andere Maßnahmen wie Erziehungsmaßnahmen oder #Hausverbot verhängt werden.

 
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