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BfGT verlangen lückenlose Aufklärung

In unserer Stadt ist die Sparkasse nicht nur ein wichtiger Arbeitergeber und Ausbilder, sondern auch Sponsor von Sport- und Jugendprojekten. Mit ihrem Engagement trägt sie auf dem Gebiet des freizeit-kulturellen Sektors zu einer lebendigen »Stadtkultur« bei. Doch das Image ist angeschlagen. Bereits im Wahlprogramm 2004 sprachen sich die BfGT für einen Prüfantrag aus, um die Vor- und Nachteile der kommunalen Trägerschaft sorgfältig abwägen zu lassen und die Bürger letztendlich durch Befragung oder Entscheidung mit einzubeziehen. Das derzeitige Sparkassengesetz bevorzugt die Sparkassen gegenüber anderen Banken und verstößt somit gegen EU-Recht. Also muss das Gesetz geändert werden. Seit Mai 2007 beschäftigt sich der NRW-Landtag mit dem Entwurf der Landesregierung zum neuen Sparkassengesetz. Unter anderem sieht der Entwurf die Erweiterung der Ausschüttungsmöglichkeiten vor. Die Stadt könnte frei über die Verwendung bestimmen, soweit sie für gemeinwohlorientierte Aufgaben und Zwecke dient, die den Bürgern zu Gute kommen. Es liegt somit allein in der Verantwortung des Trägers, ob der Ausschüttungsbetrag für neue Straßen oder Kinderspielplätze verwendet, ob der Betrag zur Rückführung von Krediten genutzt oder für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt wird. Die Sparkasse ist gemäß § 3 des Sparkassengesetzes ein Wirtschaftsunternehmen der Stadt, deren Beteiligung indirekt über den Sparkassenzwecksverband der Stadt und des Kreises Gütersloh erfolgt. Mitglieder der Verbandsversammlung sowie des Verwaltungsrates sind unter anderem Ratsmitglieder von CDU, SPD und GRÜNEN. Der BfGT-Antrag, den »kleinen Fraktionen« Einladungen (incl. der Tagesordnung) sowie Termine / Informationen zu Aufsichtsrats- und Gremiensitzungen (unter anderem Stadtwerke und Sparkasse) zu übermitteln, wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt. Die Debatte um die Gesetzesänderung sollte auch in unserer Stadt für einen Neuanfang genutzt werden. Die seitens der Sparkassenkritiker vorgetragenen Vorwürfe/Behauptungen in Bezug auf Mitglieder des Verwaltungsrates sowie des Kreditausschusses sind bis heute nicht entkräftet worden. Vorwürfe und Gegendarstellungen wechseln sich ab und ergeben im Großen und Ganzen ein »undurchsichtiges Bild«. Eine Anfrage der BfGT in der Februar Sitzung des Hauptausschusses brachte kein Ergebnis. Die Politiker schweigen und haben bis heute nichts Aufklärendes zu den Vorwürfen beigetragen. Mit der Nicht-Verlängerung der Vorstandsverträge brachte die Politik ein Bauernopfer, um möglicherweise von eigenen Versäumnisse abzulenken. Die Mitglieder des Verwaltungsrates waren für die Entlassung der 43 Sparkassen-Mitarbeiter genauso mitverantwortlich wie für den nicht notwendigen zwischen sechs und sieben Millionen Euro teuren Umbau der Hauptgeschäftsstelle. Filialen in den Ortsteilen wurden geschlossen, Mitarbeiter durch Automaten ersetzt. Das Schweigen der politischen Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sollte beendet werden, um weiteren Schaden von der Sparkasse abzuwenden. Sollten die Argumente und Behauptungen der Kritiker nicht einwandfrei widerlegt werden können, ist ein Rücktritt die einzig logische Konsequenz. Der Weg für den Neufang unter Leitung der beiden neuen Vorstände wäre somit frei und würde das Imageschädigende Hin und Her im Interesse aller Beteiligten endgültig beenden.

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