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»Extra Schub« fürs Portemonnaie gibt es vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag, »Weihnachtsgeld Check« sollen auch Azubis und Mini Jobber im Kreis Gütersloh machenZoom Button

»Extra Euro« unterm Weihnachtsbaum: Jetzt den »Weihnachtsgeld Check« machen, rät die Gewerkschaft NGG Ostwestfalen Lippe. Foto: Nils Hillebrand, NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Extra Schub« fürs Portemonnaie gibt es vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag, »Weihnachtsgeld Check« sollen auch Azubis und Mini Jobber im Kreis Gütersloh machen

»Extra Schub« fürs Portemonnaie gibt es vor allem für Beschäftigte mit Tarifvertrag, »Weihnachtsgeld Check« sollen auch Azubis und Mini Jobber im Kreis Gütersloh machen

Region Ostwestfalen Lippe, 12. Dezember 2024

Zeit für einen »Extra Schub« im Portemonnaie: Beschäftigte im Kreis Gütersloh sollen den »Weihnachtsgeld Check« machen. Das empfiehlt die #Gewerkschaft #Nahrung #Genuss #Gaststätten (#NGG). »Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ›vergessen‹, obwohl das #Weihnachtsgeld im #Tarifvertrag oder #Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem #Azubis und Mini Jobber gehen oft leer aus«, sagt Thorsten Kleile von der #NGG #Ostwestfalen #Lippe.

Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. »Es gilt: weniger Stunden, weniger Geld. Auch geringfügig Beschäftigte bekommen also eine Lohntüte mit Weihnachtsgeld – abhängig von der Arbeitszeit. Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist«, so NGG Geschäftsführer Thorsten Kleile. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Kleile.

Konkret weist die NGG Ostwestfalen Lippe auf Bäckereien im Kreis Gütersloh hin: »In Betrieben der Bäcker Innung haben alle – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt bei einer Vollzeitkraft zwischen 250 und 550 Euro – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet«, so NGG Geschäftsführer Thorsten Kleile. Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. »So gehen Beschäftigte der nordrhein westfälischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause«, sagt Kleile.

Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. »Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld«, sagt Thorsten Kleile. Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG Ostwestfalen Lippe. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des #Wirtschaftswissenschaftlichen und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans Böckler Stiftung hervor.

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