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Brötchenverkauf und Blumenverkauf an Neujahr 2025
Detmold, 18. Dezember 2024
Verkaufsstellen, die überwiegend #Blumen und #Pflanzen, #Zeitungen und #Zeitschriften oder #Backwaren und #Konditorwaren anbieten, dürfen an Sonntagen und Feiertagen 5 Stunden lang öffnen. Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den #Neujahrstag am 1. Januar. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des #Ladenöffnungsgesetzes #NRW. Daher können #Bäckereien und #Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen. Sonderregelungen bestehen auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für #Apotheken, #Tankstellen sowie an #Flughäfen und #Personenbahnhöfen. Ansprechpartner für Ladeninhaber sind die örtlichen #Ordnungsämter.